Prüfen Sie vor der Deaktivierung bzw. der Einschränkung der ALGs, ob von Ihnen eingesetzte Software die zugehörigen Protokolle verwendet. - FTP: FTP wird recht häufig eingesetzt. Durch Einschränkung des zugehörigen ALG wird "Aktives FTP" unterbunden, sodass nur noch "Passives FTP" verwendet werden kann.
- H.323: H.323 ist veraltet und wird nur noch in Ausnahmefällen verwendet. Dieser ALG sollte daher im Regelfall einfach deaktiviert werden können.
- IRC: IRC kann durch Einschränkung des zugehörigen ALG weiterhin verwendet werden. Lediglich die Kommunikation zweier IRC-Clients untereinander per DCC muss unterbunden werden.
- SIP-ALG: Dieser ALG kann verwendet werden, wenn ein SIP-Telefon oder eine SIP-TK-Anlage im lokalen Netzwerk sich direkt bei einem SIP-Provider in einem entfernten Netzwerk registriert. Als Alternative bietet sich die Verwendung des Voice Call Managers an. Dann registriert sich das SIP-Telefon bzw. die SIP-TK-Anlage am LANCOM Router und dieser registriert sich bei dem SIP-Provider (dafür wird ein VoIP-Router oder die All-IP Option benötigt).
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